• CURITIBA ? FACTSHEET
    Hier einige Hintergrundsinformation und eine stichwortartige Einführung in wichtige Themen, die in Curitiba bei der Vertragsstaatenkonferenz anstehen.

    Die Konvention zur Biologischen Sicherheit (sog. Cartagena Protokoll) ist das völkerrechtliche Vertragswerk, das Regeln über den internationalen Verkehr mit gentechnischen Produkten im Agrar- und Ernährungsbereich aufstellt (grenzüberschreitender Transport, Handhabung, Umgang).

    Das Cartagena-Protokoll beinhaltet hauptsächlich Regeln für den Transport und die Handhabung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Z.Z. sind das vor allem die Produkte von solchen Pflanzen wie(Mais, Soja, Baumwolle und Raps, die als Nahrungs- oder Futtermittel oder zur Weiterverarbeitung grenzüberschreitend gehandelt werden und mengen- bzw. wertmäßig die größte Rolle im weltweiten Handel mit GVO spielen.

    Besonders hervorzuheben ist, daß mit dem Cartagena-Protokoll erstmalig das Vorsorgeprinzip ('precautionary principle') Eingang in einen international verbindlichen Text gefunden hat. Das Vorsorgeprinzip wird in der Rio-Deklaration von 1992 wie folgt definiert: 'Drohen schwerwiegende oder bleibenden Schäden, so darf ein Mangel an vollständiger wissenschaftlicher Gewissheit kein Grund dafür sein, kostenwirksame Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschlechterung aufzuschieben.'


    Die erste Vertragstaatenkonferenz (COP/MOP-1) fand vom 23.-27. Februar 2004 in Kuala Lumpur/Malaysia statt. Einigung auf wesentliche operative Bestandteile für die effiziente Umsetzung des Cartagena-Protokolls:

    1. Die Einrichtung einer weltweiten Informationsstelle für biologische Sicherheit (Biosafety Clearing House), die die Einhaltung des Protokolls kontrollieren und Fragen der Entschädigung klären soll. Es ist das Herzstück des wechselseitigen Berichterstattungssystems und ermöglicht den Zugang zu allen nationalen und transnationalen gentechnik-relevanten Daten (!).

    2. Die Einrichtung einer technischen Arbeitsgruppe, die Vorschläge zu detaillierten Vorschriften für die Begleitdokumente beim grenzüberschreitende Lieferungen von GVO machen soll.

    3. Die Einrichtung einer Expertengruppe zu Haftungsfragen, die bis 2008 ein verbindliches Haftungsregime erarbeiten soll.


    Die zweite Vertragsstaatenkonferenz vom 30. Mai bis 3. Juni 2005 in Montreal befasste sich schwerpunktmäßig mit der Arbeit an Art. 18 2a des Protokolls zur Feststellung detaillierter Dokumentationsvorschriften für GVO. Eine Entscheidung konnte noch nicht getroffen werden. (vgl. genaue Beschreibung "Was steht bei der Vertragsstaatenkonferenz auf dem Spiel?")



    Die dritte Vertragsstaatenkonferenz im März 2006 in Curitiba/Brasilien.


    132 Mitgliedsstaaten sind dem Abkommen mittlerweile beigetreten. Die größten Getreideexporteure (z.B. Kanada, USA, Argentinien, Australien) sind keine Mitglieder. Sie nehmen über die WTO Einfluss und versuchen, dass Cartagena-Vertragswerk damit auszuhebeln. Derzeit verklagen z.B. die USA, Kanada und Argentinien gemeinsam die EU bei der WTO, weil die EU den Import von gentechnisch veränderten Pflanzen untersagt.


    In Curitiba finden im März 2006 zwei Konferenzen statt:

    13.- 17.03.: Dritte Vertragsstaatenkonferenz zum "Cartagena Protokoll" (Konvention zur Biologischen Sicherheit) zum Schutz der Umwelt und Gesundheit vor Gefahren durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO)

    20.- 31.03.: 8. Konferenz der Vertragsstaaten der Rahmenkonvention zur Biologischen Vielfalt (CBD); sie findet alle zwei Jahre statt.

    Worum geht es auf der Konferenz in Curitiba?

    1. konkrete Regelungen zur Kennzeichnung: wie werden Erzeugnisse im internationalen Handel ausgezeichnet, die einen Ursprung bei transgenen Pflanzen haben?

    Ausgangssituation der Entwicklungsländer: Sie wollen eine genaue Kennzeichnungspflicht, möglichst mit Aufzeichnung aller transgenen Ereignisse, die in der Lieferung enthalten sind. Es sind vielfach Entwicklungsländer, die der Gentechnik kritisch gegenüber stehen, oder die eine bestimmte Gentechnik nicht zugelassen haben. Wenn hier keine Regeln über den internationalen Handel mit transgenen Produkten existieren, gäbe es kein nationales Selbstbestimmungsrecht zur Gentechnikpolitik.

    Ausgangssituation der großen Agrarexportstaaten: Sie sind allenfalls zu einer Kennzeichnung bereit, dass die Lieferung "Gentechnik enthalten könnte". Die GVO- Exportländer sind nicht bereit und in der Lage Auskunft darüber zu erteilen, ob und welche gentechnischen Erzeugnisse in ihren Handelslieferungen sind. Sie nutzen auch das Machtmittel WTO (siehe unten).

    Nicht einmal die Auskunft, um welche Art des transgenen Ereignisses es sich in einer Lieferung handeln könnte, können (wollen?) die Exporteure geben. Weder wird beim Anbau und in der Vermarktungskette getrennt, noch werden Proben der Schiffsladung gezogen. (eine Frage der Kosten oder der wissenschaftlichen Möglichkeiten?)

    Problem der unkontrollierten Verbreitung: Was als Nahrungs- oder Futtergetreide gedacht ist, landet früher oder später als Saatgut auf den Feldern der Bauern in den Importstaaten. Von dort kreuzen sich diese Pflanzen mit anderen Kulturen und verwandten Nutz- und Wildpflanzen. Langsam kontaminieren sie die Landwirtschaft in den Importländern.

    Der Ausgang dieser Auseinandersetzung entscheidet über die Frage, ob es in Zukunft überhaupt eine Regulation dieser Risikotechnik auf der Welt geben kann.

    2. Vordiskussion eines ersten Entwurfs zu internationaler Regeln zur Haftungsfragen bei Gentechnik

    3. Fragen zur Regelung der Risikoeinschätzung und -bewältigung bei Agro-Gentechnik und über eine Streitschlichtung

    4. Mögliches Ende der Ächtung der sog. "Terminatortechnologie". (Ächtung wird bislang von der Konvention zur Biologischen Vielfalt empfohlen)


    Was hieße umfassende Dokumentierungspflicht?

    Über "Dokumentierung" spricht man bei loser Ware , weil sie kein Etikett erhalten kann; sonst redet man über "Kennzeichnung".

    Die USA und andere große Exportstaaten haben sich von den Anfängen der Gentechnik an auf eine unkontrollierte Ausbreitung der transgenen Sorten bei ihren Exportkulturen eingelassen.

    Die Verhältnisse bei ihnen macht es jetzt fast unmöglich, eine Trennung, Wahlfreiheit der Konsumenten und Kennzeichnung einzuführen, falls das für den internationalen Handel gefordert würde. Die Vermischung von Herkünften (Sorte, Hof, Region) und die Zusammenfassung zu größeren Partien ist total.

    Verunreinigungen treten auf jeder Stufe der Handhabung der Ware auf: vom Saatgut, beim Anbau, über die Ernte, Erfassung, Qualitätseinstufung, bis hin zum Transport, Verladung, Entladung. Außerdem geben GVOs ihre transgenen Sequenzen an die Maschinen, Behälter und das Verpackungsmaterial ab, die mit der Frucht in Verbindung kommen.

    Um eine GVO-Freiheit zu gewährleisten, muss die gesamte Vermarktungskette getrennt organisiert werden: die Erntemaschinen, die Anhänger des Transports vom Hof zum Lagerhaus, die örtlichen Lagersilos, die Verladestationen des örtlichen Erfassungssystems, die nationalen Transportcontainer, die Lagereinrichtungen am Hafen, die Schiffsladungen, die Löscheinrichtungen, usw.

    Heute ziehen die multinationalen Getreidehändler aus zwei logistischen Bedingungen ihre Gewinne: große homogene Partien und Flexibilität bei kurzfristigen, auch spekulativen Güterbewegungen. Wenn Schiffe den hafen von New Orleans verlassen, steht der Bestimmungsort oft noch nicht fest. Sie können mitten auf dem ozean plötzlich umgelenkt werden. Die Auskunftspflicht über die Sorteninhalte würde diese Logistik stark gefährden, weil es sich plötzlich nicht mehr um eine homogene Ware handelt.

    Der International Food & Agricultural Trade Policy Council, ein Lobby-Zusammenschluß von großen Getreidekonzernen, Gentechnikkonzernen und hochrandigen gleichgesinnten Politikern und Wissenschaftler, hat in einer Studie versucht, die möglichen Konsequenzen aufzudecken: Wenn das Cartagena Protokoll so umgesetzt würde, dass angegeben werden müsste, 1.) welchen Anteil an GVO die Lieferung enthält, 2.) welches die spezifischen GVO-Ereignisse sind und 3.) die Menge von jedem GVO-Ereignis in der Ladung, dann würden die Kosten für die Probenentnahmen und Laboruntersuchungen beträchtlich: Sie lägen für US- und argentinische Maisexporte zwischen 930 Mio. $ und 4,356 Mrd. $ pro Jahr. (Die höhere Zahl beschreibt den Fall, dass die mengenmäßige Angabe der einzelnen Ereignisse verlangt würde. Diese Zahlen sind die Kosten die für die Stichprobenerhebung anfallen würden. Die Kosten würden noch wesentlich höher liegen, wenn noch Auflagen über die Art der Proben, der Berichterstattung durch die Labors und der Zertifizierung der Probeentnehmer/Tester der verlangt würden.)


    Situation der GVO-skeptischen Staaten

    Der internationale Druck auf zögerliche Länder, GVO in der Landwirtschaft und Ernährung zuzulassen, ist erheblich. Er wird auch von genügend Kräften im Inland mitgetragen, denen der externe Druck nur willkommen ist.

    Alle Länder agieren außerdem unter der massiven Angst, womöglich eine Entwicklung zu verschlafen, der die Zukunft in Landwirtschaft und Ernährung gehören könnte, und womöglich über den Wettbewerb die eigene Landwirtschaft zu verspielen.


    Länder werden unter Druck gesetzt (Angst vor politischen und ökonomischen Nachteilen):

    Bunzel: "GVO werden durchgesetzt mit Hilfe politischer Dominanz, des Übergriffs des Handelsrechts auf das Umwelt- bzw. Lebensmittelrecht und mit Hilfe internationaler politischer Erpressungen."

    Im September 2001 Sri Lanka den Gesetzesentwurf zum Verbot von GVO bei Lebensmitteln fallen, weil die USA 190 Mio. $ Kompensationsforderungen androhten.

    Thailands Regierung kündigte im August 2004 an, es würde sein Freisetzungsverbot aus dem Jahr 2001 aufheben, um keine wettbewerbspolitischen Nachteile zu erleiden.

    Bolivien musste ein GVO-Moratorium auf Druck von Argentinien im Dezember 2001 aufheben.

    Die kroatische Regierung wurde von den USA mit der Drohung einer WTO-Klage massiv unter Druck gesetzt, als es 2001 ein Moratorium für GVO plante.

    Pakistan gab im September 2002 seinen Widerstand gegen die Gentechnik auf und erlaubte den Import von GVO-Sorten.


    Konflikt WTO - Schutz der biologischen Sicherheit

    Die Verträge der WTO, der 148 Länder angehören, verpflichten die Mitgliedsländer auf ein multilaterales Regelwerk. Sie müssen bei der Ausgestaltung ihrer eigenen Gesetze die WTO-Verträge des freien Verkehrs mit Güter, Dienstleistungen und geistigen Eigentumsrechten (z.B. Patente) einhalten. Wenn nationale Gesetze oder das Verhalten einer Regierung von diesen Regeln abweichen, werden Handelskonflikte heraufbeschworen.

    Das WTO-Panel und die Sanktionsgewalt, nämlich massive Handelssanktionen, macht die WTO zu der stärksten internationalen Organisation

    Hauptgetreideexporteure Kanada, USA, Argentinien und Australien sind keine Mitglieder des Cartagena-Protokolls (Konvention zur Biologischen Sicherheit).

    Diese Staatengruppe versucht die internationale Regulierung des Verkehrs mit Gentechnik über den Hebel WTO zu auszuhebeln.

    Die WTO steht in einem Konfliktverhältnis zur Konvention zur Biologischen Sicherheit. Das Cartagena-Protokoll erlaubt jedem Land eine eigenständige Risikobewertung ("Vorsorgeprinzip", GVO-Genehmigung verweigern), die WTO versteht diese nationale "Alleingänge" als "Handelshemmnis".

    Der WTO-Panelbeschluss zu dem EU-Gentechnikmoratorium ist im Feb. 2006 herauskommen. Er hat deutlich gemacht, dass der internationale Rahmen bestimmend ist.


    Welternährungshandel: Situation und Beispiele

    Das Handelsrecht, nicht etwa wissenschaftliche Seriosität oder biologische Argumentationen, prägt die Gentechnikgesetze. Zudem wird nicht national, sondern international entschieden. Bunzel: "Kein Land hat bisher einen internationalen Vertrag abgeschlossen, der es zur Einführung bzw. Zulassung von GVO verpflichtet. Trotzdem ist Gentechnikpolitik primär eine Angelegenheit internationaler Beziehungen."

    Weizen, Reis, Mais und Soja machen 50 % der weltweiten Anbaufläche aus; mit Gerste, Sorghum, Raps und Baumwolle kommen 15 % dazu. Diese Kulturpflanzen beherrschen auch den landwirtschaftlichen Welthandel. 300 Mio. Tonnen ihrer Früchte werden jährlich global gehandelt. Nur 6 Länder/ Regionen auf der Welt stellen 60 % bis 90 % der Weltagrarexporte dieser Agrarprodukte: USA, Kanada, Brasilien, Australien, EU und China.

    Die größten agrarexportierenden Länder (bis auf China und teilweise die EU) haben sehr kommerziell orientierte Landwirtschaftsstrukturen, die sich sehr exportabhängig gemacht haben.

    Die größten Agrarexporteure sind auch die Hauptbetreiber von Gentechnik in der Landwirtschaft: Mit Ausnahme der EU haben alle diese Agrarexportriesen bei den Exportprodukten eine oder mehrere GVO-Sorten zugelassen.

    Argentinien, Kanada und die USA bauen zusammen 90 Prozent der genveränderten Pflanzen weltweit an (lt. ISAAA)

    Amerikanischer Mais wird von 160 Staaten importiert.

    Wenige Exportländer für gentechnisch modifizierten Weltagrarhandelsprodukte, viele Importländer: 7 Länder exportieren Weizen an 100 Ländern, 5 Ländern exportieren Mais an 60 Länder, 6 Ländern exportiere Reis an 90 Staaten, 5 Ländern exportieren Sojabohnen an 50 Importländer. Die meisten Importländer sind Entwicklungsländer.

    Argentisches Soja ist - zusammen mit brasilianischem und US-Soja - Säule für die gesamte Fütterung in der intensiven Tierhaltung weltweit.

    Akteur IGTC (Getreidehändlerlobby). Ihre Position: Es ist sowieso nichts gegen die allgemeine Anwesenheit von GVO zu machen, es kann immer und überall zu einer "unvermeidbaren Anwesenheit von GVO" kommen. Deshalb bringt eine Trennung beim Handel nichts.

    Forderung: die Welt muss sich an die deregulierten Systeme der gentechnikfreundlichen Exporteure anpassen, und nicht umgekehrt.


    Alltag: Gentechnisch veränderte Lebensmittel als Hilfslieferungen

    GVO-verschmutzte Lebensmittel werden Entwicklungsländern in Notsituation zugemutet, egal ob die Empfängerländer sie zugelassen haben oder nicht.

    Das Welternährungsprogramm (WFP) ist der weltgrößte Geber von Nahrungsmittelhilfe, fast alles als reine Warenhilfe. Die USA sind mit Abstand größter Geber für das WFP. Eine Trennung oder Kennzeichnung von GVO fand bis dato nicht statt.

    GVO wurden entdeckt in Hilfslieferungen von Mais, Sojaöl, Maismehl, Bohnen und Mais-Soja-Milch nach Bolivien, Nikaragua, Guatemala, Indien. Proben von Nahrungsmittelhilfe für Afrika südlich der Sahara im Jahre 2002 fanden GVO-Bestandteile in 33% bis 84 % der Fälle. Der Fall kochte politisch hoch im August 2002 und führte dazu, dass Sambia keine Nahrungsmittelhilfe ohne Garantie der GVO-Freiheit mehr akzeptierte. Mozambique, Malawi und Simbabwe gaben sich nach Verhandlungen mit dem Mahlen des Maises direkt an der Grenze zufrieden.

    Die US-Regierung und das WFP zeigten sich über die Debatte äußerst überrascht. Sie warfen Sambia vor, dass es völlig unverständlich sei, auf einmal die Lieferung von GVO-Mais als Nahrungsmittelhilfe zu hinterfragen, wo das Land doch schon 7 Jahre lang die gleiche Art von Nahrungsmitteln der USA über das WFP erhalten habe.

    Im Juni 2003 entschied der US-Kongress, die AIDS-Hilfe für das südliche Afrika von 15 Milliarden $ an die Bereitschaft der Empfängerländer zu knüpfen, Lebensmittellieferungen mit gentechnisch veränderten Waren zu akzeptieren. Das Junktim hatte zwar keinen rechtlich verbindlichen Charakter, bedeutete aber einen politischen Druck für die afrikanischen Länder.


    Weltweite Konzentration der Saatgutkonzerne:

    GVO-Technologie ist eine globale Technologie. Ihre Forschungs-, Entwicklungs- und Zulassungskosten sind so aufwendig, dass die Firmen, die GVO-Produkte auf den Markt bringen, mit aller Macht ihre globale Vermarktung suchen. Die Fixkosten sind sehr hoch; Gewinne können nur durch eine möglichst große Ausbreitung gemacht werden.

    Vor 20 Jahren gab es 7.000 Saatgutfirmen, keine hatte einen Anteil am Weltmarkt von über einem Prozent.

    Heute kontrollieren die 10 größten Konzerne 49 Prozent des Welthandels.

    Bei der Einführung von gentechnisch veränderten Saatgut ist die Situation noch dramatischer: Ganze fünf multinational operierende Agrarchemiekonzerne vertreiben 80 % aller GVO-Produkte. Die fünf Konzerne heißen: Monsanto, Pioneer Hi-Breed (jetzt Du Pont), Dow Chemicals (alle drei aus den USA), Bayer/Aventis, Syngenta.

    2003 waren 90 % aller GVO-Flächen auf der Welt unter Bebauung von Monsanto-Sorten. Das weltführende Herbizid, gegen das GVO-Pflanzen resistent gemacht wurden, ist Roundup Ready, ein Erzeugnis des Wirkstoffs Glyphosat, das von Monsanto hergestellt wird. Liberty Link ist das Konkurrenzprodukt der schweizer Firma Syngenta.

    73 % der weltweiten Anwendung der Agro-Gentechnik ist das Ereignis "Herbizidtoleranz".

    Die US-Gentechnikkonzerne sind die aggressivsten (und effektivsten) Lobbyisten für eine Handelspolitik in ihrem Sinn. Ihr Einfluss auf ihre Regierung ist erheblich

    Der Anteil aller Betriebmittelkosten von den US-Maislandwirten, der an Monsanto geht, hat sich von 1996 von 7% auf 20 % (2003) erweitert.


    Es gibt auch Siege:

    Die vielleicht größte Niederlage für die Gentechnik musste die Firma Monsanto 2004 einstecken. In einigen Staaten des Mittleren Westens der USA und in Kanada haben Landwirte, die eigentlich ihr ureigenstes Klientel sind, gegen Monsanto protestiert. Die Anbauer von Durum-Hartweizen hatten sich in einer breit angelegten Kampagne gegen die Zulassung der ersten GVO-Weizensorte erfolgreich gewehrt, die Monsanto auf den Markt bringen wollte. Grund war auch hier die Angst vor dem Verlust der Exportmärkte.


    Gruppen der kritischen Beobachter:

    ETC-Group (vormalig RAFI): eine ursprünglich kanadische NGO, die sich inzwischen internationalisiert hat; sie ist auf kritische Saatgutfragen spezialisiert.

    La Via Campesina: weltweites Netzwerk von Kleinbauernorganisationen.

    Viele entwicklungspolitische Organisationen, u.a. auch der EED und 17 Partnerorganisationen aus Entwicklungsländern aller Kontinente.

    IFOAM: der internationale zusammenschluss aller Biobauernorganisationen.

    GRAIN: (ähnlich wie ETC) eine internationale Studien- und Lobbyorgansiation zu internationalen Saatgutfragen mit Sitz in Barcelona.

    Third World Network: Eine internationale Studien- und Lobbyorganisation zu Globalisierungsfragen, mit Sitz in Penang/Malaysia


    Warum ist der eed präsent?

    Internationaler Verkehr mit transgener Ware ist eine der Schlüsselfrage der Gentechnikpolitik.

    Der EED und seine Partner verfolgen ein Konzept der "standortgerechten Landwirtschaft": lokale Ressourcen, traditionelles Wissen der Bauern, Mit- bzw. Selbstbestimmung

    Ein unkontrolliertes Vordringen transgener Pflanzen stellt eine Gefährdung dieses eigenständigen Entwicklungsweges dar.

    Die Partner des EED setzen sich für nationale Gentechnikgesetze in ihren Ländern ein, die den Charakter der eigenen Saatgut-, Anbau- und Agrarkultursysteme vor einer Zerstörung schützen.

    Die nationale Politikentwürfe zur Agro-Gentechnik stehen unter einem ungeheueren Druck seitens der internationalen Politik; dieser Druck lenkt ab von den eigentlichen Entwicklungsbedürfnissen und muss gelindert werden.

    Wenn hier keine Regeln über den internationalen Handel mit transgenen Produkten existieren, gäbe es kein nationales Selbstbestimmungsrecht zur Gentechnikpolitik.

    "Deshalb muss sich der EED auf allen drei Ebenen einsetzen: lokal, national und international."


    EXTRA-THEMA: Terminator-Technologie

    Ein Entscheidung über die mögliche Aufhebung des Moratoriums der Terminator Technologie (GURT) steht zwar nicht auf der COP-MOP 3 an, aber eine Wochje später auf der COP 8 in Curitiba. Da es sich auch um Gentechnik handelt, wird COP-MOP eine Rolle spielen.


    Situation der Terminator-Technologie vor Curitiba:

    1992:UNO-Konferenz von Rio. Verabschiedung und Unterzeichnung der Rahmenkonvention zur Biologischen Vielfalt. 188 Mitgliedsstaaten sind dem Abkommen mittlerweile beigetreten, aber die USA nicht. Wer nicht Mitglied in der CBD ist, kann auch nicht Mitglied in dem Cartagena Protokoll werden.

    1998:Erstmalige Patentierung von "GURT-Technologie"; wurde mit dem Spitznamen "Terminator Technologie" belegt. Effekt der Technologie: Saatgut wird genetisch so verändert, dass es nur einmal keimt. Es kann nur einmal ausgesät und geerntet werden. Bauern müssen also jedes Jahr neues Saatgut kauften. In der industrialisierten Landwirtschaft ist das üblich. Bei den 1,4 Milliarden Bauern des Südens ist es absolut unüblich. Der Recht der Bauern auf Nachbau wird dadurch technisch unterlaufen.

    Nach Protesten kam es im Rahmen der CBD zu einem Moratorium. Weltbank, FAO und selbst Saatgut-Konzerne befürworteten die Nicht-Nutzung dieser Technik, weil sie gefährlich und unethisch ist. Angeblich beteuerten Monsanto und Syngenta damals, die Technologie nie benutzen zu wollen.


    Angriff auf das Moratorium

    Die Regierung Kanadas und Australiens versuchen das Moratorium bei der CBD zu Fall zu bringen. Sie haben einen Antrag gestellt, den Bericht der Expertengruppe zur Untersuchung des Moratoriums als "einseitig" abzulehnen. Die Expertengruppe hat die Verlängerung des Moratoriums empfohlen. Bei dem wissenschaftlichen Beirat zur CBD, dem sog. SABSTA, wurde der Antrag teilweise abgeschmettert. Die Empfehlung zur Verlängerung des Moratoriums wurde zwar gegeben, aber an einer _Stelle entscheidend aufgeweicht: Eine Fall-zu-Fall Erforschung der biologischen Sicherheit soll erlaubt sein.


    Argument für die GURT-Technologie

    Die Technik sei in der Lage, die ungewollte Auskreuzung einzudämmen. Jedoch: Dafür muss ein 100%-ige Zuverlässigkeit gewährleistet sein. Das ist nicht gegeben.


    Argumente gegen die GURT-Technologie

    Sozio-ökonmisch: Die Technik treibt Bauern in armen Ländern in den Ruin, denn sie macht das Saatgut teuer und nur einmal nutzbar. Sie bewirkt, dass Bauern von dem ständigen Zukauf von Saatgut abhängig werden und verstärkt die Macht der Saatgutmultis.


    Ziel des Widerstands:

    Das Moratorium beizubehalten. Darum wird es auf der "Vertragsstaatenkonferenz" der "Konvention zur Biologische Vielfalt" gehen. Die im Januar 2006 in Grenada beschlossene Kompromissformel "eine Fall-für-Fall"-Regelung zuzulassen für die Forschung der biologischen sicherheit dieser Technik lehnen die Kritiker ab, es sei denn es wird explizit gesagt: Nur in geschlossenen System entsprechend der Definition des Cartagena Protokolls".


    weiterfuehrende informationen
  • Zähes Ringen in Brasilien
    Die 132 Signatarstaaten des Cartagena-Protokolls verständigten sich einstimmig auf die Umsetzung strengerer Richtlinien bis zum Jahr 2012. Als größter Bremser hatte sich Mexiko erwiesen, das möglicherweise entstehende Probleme mit den USA und Kanada aufgrund anderer Handelsabkommen geltend machte. NGOs begrüßten den erzielten Kompromiss, da insbesondere Entwicklungsländer, die noch über keine eigenen Überwachungslabors oder verlässliche Gentechnikgesetze verfügen, einen Teil der Risikoanalyse auf die exportierenden Länder abwälzen können.
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  • Presse Erklärung
    Internationale Gentechnikkonferenz in Brasilien mit Einigung in letzter Minute zu Ende gegangen
    Die 132 Mitgliedsstaaten der Konvention zur Biologischen Sicherheit haben sich auf Regeln geeinigt, wonach das Vorkommen von Gentechnik bei Lebens- und ...
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    Gentechnisch veränderte Produkte müssen im internationalen Handel erst vom Jahr 2012 an gekennzeichnet werden.
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    MOP3 beschliesst in letzter Minute: Gentechnisch veränderte Produkte müssen erst vom Jahr 2012 an gekennzeichnet werden.
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    Dokumentierung von LMO-FFP im internationalen Handel Der Kompromisstext der Vertragsstaatenkonferenz zum Cartagena Protokoll zur Biologischen Sicherheit zum Artikel 18.2. baut auf auf den Vorschlag Brasiliens, der die Wende im Verhandlungsverlauf zu Beginn der Woche eingeleitet hat.
    Grundlegende Struktur 1) Die Identitaet der GVO ist bekannt Statt fuer alle GVO im internationalen Handel von Nahrungs- und Futtermitteln die Kennzeichnung ...
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    Mexiko brueskiert alle anderen Staaten, indem die Delegation bei der Vertragsstaatenkonferenz zum Cartagena Protokoll, die in Curitiba/Brasilien stattfindet, einen muehsam errungenen Konpromiss in letzter Minute wieder in Frage stellt.
    Bei den Verhandlungen um die Identifizierungspflichten von Staaten bei dem Export von Nahrungs- und Futtermittel mit gentechnisch veraenderten ...
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    Kurz vor Ende der Konferenz über das Cartagena-Protokoll zu Biologischer Sicherheit (MOP3) ist keine Einigung abzusehen. Rund um die Uhr verhandeln die ...
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    Neuseeland wird zurueckhaltender, aber Paraguay uebernimmt Rolle eines neuen Bremsers
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    Es scheint nur um ein einziges Wort zu gehen - aber davon hängt die weltweite biologische Sicherheit ab: "kann enthalten" oder "enthält" Gen-Pflanzen. Brasilien hat sich nun für die zweite Variante ausgesprochen .
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  • Syngenta baut illegal Gentech-Soja an
    Nachdem die Bauernorganisation Via Campesina in Brasilien ein illegales Versuchsfeld mit Gentech-Soja des Schweizer Agrochemiekonzerns Syngenta entdeckt hat, wurde dieses von über 1000 Bauern besetzt.
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    Waehrend in Curitiba/Suedbraslien die 132 Mitgliedslaender der Konvention zur Biologischen Sicherheit ueber die Regeln verhandeln, wie man das Vorsorgeprinzip beim internationalen Handel mit Gentechnikprodukten sinnvoll umsetzen kann, sickern nach und nach Einzelheiten ueber eine Entscheidung des Schiedsgerichts der WTO durch. Jetzt wird deutlich, dass dieses WTO-Panel entschieden hat, dass sich die EU nicht auf das Cartagena-Protokoll zur Biologischen Sicherheit berufen kann, wenn die klagenden Parteien nicht Mitglied dieses internationalen Abkommens sind. Das trifft in diesem Fall mit den USA, Kanada und Australien zu.. Zu dieser Schlussfolgerung kommt das amerikanische Institut IATP (Institute for Agriculture and Trade Policy, Minneapolis), das eine Analyse des durchgesickerten vorlaeufigen Urteils vorgenommen hat.
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    Im brasilianischen Curitiba hat gestern ein dreiwöchiger UNO-Verhandlungsmaratho n zu Biosicherheit und Artenvielfalt begonnen. Die Gentech-Lobby macht sich Hoffnungen, dass es bei der lediglich symbolischen Kennzeichnungspflicht im Handel mit gentechnisch manipulierten Organismen bleibt.
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    Curitiba, 13. Maerz 2006. Zur Eroeffnung der Konferenz ueber das Protokoll von Cartagena zu Biosicherheit (MOP3) thematisierte der Gouverneur des Bundesstaates ...
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    Protestbewegung macht mit Gegenkongress und Aktionscamps mobil
    In der südbrasilianischen Stadt Curitiba hat die größte UN-Umweltkonferenz seit der Rio+10 in Johannesburg vor knapp vier Jahren begonnen. Gut 5.000 Delegierte ...
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  • Gegen strengere Gentech-Etikette
    In Brasilien beginnt eine Konferenz zum weltweiten Handel mit Gentech-Produkten. Dabei geht es auch um die Kennzeichnung von manipulierten Lebensmitteln. Die Agrarkonzerne können aber hoffen, dass die Regeln auch weiterhin weich bleiben (taz-Gerhard Dilger)
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  • Die Bedeutung der aktuellen Gentechnik-Gesetzesdebatte in der Europäischen Union für den Süden
    Diese Studie unternimmt den Versuch, auf der Grundlage der vorherrschenden Bedingungen und der aktuellen Diskussionen die unterschiedlichen Szenarien zu skizzieren und zu bewerten. Dabei wurde besonderer Wert gelegt auf die Einschätzungen der Akteure im Süden. (Autoren: Dr. Frank Augsten, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Dr. Rudolf Buntzel-Cano, EED)
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  • UNO-Konferenzen zu Biosicherheit und biologische Diversität
    Von Andreas Behn (Rio de Janeiro, 4. März 2006, npl).- Es steht viel auf dem Spiel, wenn sich Mitte März Vertreter von über 100 Regierungen im brasilianischen Curitiba treffen und versuchen, verbindliche Regeln für den Umgang mit Gentechnik festzulegen.
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  • Was steht bei der Vertragsstaatenkonferenz der Konvention zur Biologischen Sicherheit in Curitiba auf dem Spiel?
    Zum aktuellen Stand der Verhandlungen über die Dokumentierungsverpflichtungen im Internationalen Handel mit gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln
    Die letzte Mitgliederversammlung der Konvention zur Biologischen Sicherheit wurde von Brasilien und Neu Seeland blockiert. Die Verhandlungen unter dem ...
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  • Die Kolonisierung von Afrikas Landwirtschaft
    Südafrika ist bislang das einzige Land des Kontinents, das den Anbau genmanipulierter Pflanzen erlaubt. Aber viele andere afrikanische Länder bereiten sich darauf vor und arbeiten an Gentechnik-Gesetzen. Die USA und das UN-Umweltprogramm beraten sie dabei – und drängen die Entscheidungsfindung in eine gentechnikfreundliche Richtung. (E+Z - Mariam Mayet)
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  • Schlüsselfrage: Der internationale Handel mit gentechnisch veränderten Organismen
    Über den internationale Handel mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verbreitet sich die Gentechnik in der Landwirtschaft und Ernährung unweigerlich weltweit. Die größten Agrarexporteure sind gleichzeitig die Hauptbetreiber von Gentechnik in der Landwirtschaft.
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  • Warum ist die Konferenz in Curitiba für den EED so wichtig?
    Der Erfolg der ländlichen Entwicklungsarbeit des EED wird durch den internationalen Handel mit gentechnisch veränderte Organismen gefährtet.
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  • CURITIBA ? FACTSHEET
    Hier einige Hintergrundsinformation und eine stichwortartige Einführung in wichtige Themen, die in Curitiba bei der Vertragsstaatenkonferenz anstehen.
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    Was steht bei der Vertragsstaatenkonferenz der Konvention zur Biologischen Sicherheit in Curitiba auf dem Spiel? Die Verhandlungen unter dem Cartagena ...
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  • Die Agro-Gentechnik als Teil des internationalen Handelsregimes
    von Rudolf Buntzel, EED - Evangelischer Entwicklungsdienst
    Das internationale Regime des Handels mit Nahrungs-, Futtermitteln und verarbeiteten Agrarprodukten bestimmt die Diskussion, wie Gentechnik reguliert werden ...
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  • Die bestehenden Regelungen internationaler Verträge zu GVO
    von Rudolf Buntzel, EED - Evangelischer Entwicklungsdienst
    Die politische Auseinandersetzung hat sich nach dem Inkrafttreten des Cartagena Protokolls zur Biologischen Sicherheit (CPB) verlagert: Weg von der ...
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  • Brasilien bereitet sich auf die COP 8 vor
    von Rudolf Buntzel, EED - Evangelischer Entwicklungsdienst
    Genau wie in Deutschland bereiten sich in Brasilien sowohl die Regierung als auch die Zivilgesellschaft auf das im Maerz in Curitiba stattfindenden Megaevent ...
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  • WTO Beschluss zur Gentechnik schadet Entwicklungsländern
    Das WTO-Schiedsgericht hat eine vorläufige Entscheidung zur Klage der USA, Argentiniens und Kanadas gegen die Gentechnikpolitik der Europäischen Union gefällt. Danach soll das EU-Moratorium zur Zulassung von gentechnisch verändertem Saatgut und von Futter- und Lebensmitteln zwischen 1999 und 2004 ein Handelshemmnis dargestellt und gegen die Regeln der WTO verstoßen haben.
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  • Gentechnik-Streit: WTO gibt USA Recht
    Nach dem Zwischenbericht der Welthandelsorganisation verstärkt die EU den Druck auf jene Mitgliedsländer, die an nationalen Importverboten festhalten (tp-Brigitte Zarzer)
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